Mein Hund hat Fieber! Was tun? Ich muss ins Büro!
Ein Hund ist nun mal kein krankes Kind. Bei Ihrem Kind hätten Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei kranken Kindern hat man die Möglickheit 10 Tage, als Alleinerziehende 20 Tage bezahlt zu Hause zu bleiben.
Trotzdem ist die Lage nicht ganz so einfach. Sicher sind Sie auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen, wenn Ihr Hund plötzlich krank wird, einen Unfall hat oder keine Betreuung für den kranken Vierbeiner zu finden ist.
Sie werden also einen Tag Urlaub nehmen müssen, um alles organisieren zu können. Natürlich muss auch hier der Arbeitgeber mitmachen. Es gebietet aber das Tierschutzgesetz, dass zum Wohle des Tieres ein Kompromiss gefunden wird.
Auch gibt es die Möglichkeit, unbezahlt frei zu nehmen, Homeoffice anzubieten oder die Stunden nachzuarbeiten. Die recht strengen Vorgaben des Tierschutzgesetzes in Deutschland verpflichten den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bei der Organisation der Betreuung des kranken Tieres zu unterstützen.
Sprechen Sie also mit Ihrem Chef, damit es Ihnen nicht so geht wie der 18-jährigen Schottin, die einen Tag Trauerurlaub wegen des Todes ihres Hundes nahm und daraufhin gefeuert wurde.
Noch keine Kommentare