Natürlich darf der Hund im eigenen Garten frei herumlaufen und auch bellen. Trotzdem kommt es wegen Ruhestörung immer wieder einmal zu Streitereien zwischen Nachbarn.
Was darf der Hund denn nun wirklich?
Erst einmal kann niemand etwas sagen, wenn Ihr Hund außerhalb der Ruhezeiten (13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 bis 06.00 Uhr) bellt. Um keinen Ärger mit dem Nachbar zu bekommen, sollte der Vierbeiner nicht länger als 10-15 Minuten bellen. Manchmal gibt es aber in den jeweiligen Gemeinden spezielle Vorschriften oder es ergibt sich aus dem Landesrecht.
Aber auch während der Ruhezeiten kann es vorkommen, dass Ihr Hund bellt. Bei einem tatsächlichen Fall vor dem Landgericht Schweinfurt wurde dem Kläger zwar zugebilligt, dass das laute Gebell störend war und er grundsätzlich einen Anspruch auf Beseitigung des Lärms hat. Der Kläger konnte aber keine plausiblen Vorschläge zu Verhinderung des Bellens machen und der Beklagte konnte das Bellen seiner Hunde auch beim besten Willen nicht so wie gewünscht einschränken. Ansonsten hätte er seine Hunde abschaffen müssen. Dafür sah das Gericht keinen Grund.
Auf der anderen Seite musste in Norddeutschland eine Dackelzucht im Wohngebiet aufgegeben werden, weil der Nachbar sich gestört fühlte und allgemein nur eine Haltung von maximal 2 Hunden in diesem Wohngebiet erlaubt war.
Sie sehen also, dass es ganz unterschiedlich ausgehen kann, wenn es mit den Nachbarn wegen des Hundes zum Streit kommt.
Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist also gerade bei Hundehaltung doppel wichtig. Sollte Ihr Hund dazu neigen, nachts kläffend aus dem Haus zu rasen, weil er meint, etwas gehört zu haben, lassen Sie das nicht zu. Vielleicht wollte ihr Nachbar gerade zu Bett gehen oder war schon am Einschlafen. Passiert das ein Mal, sagt bestimmt niemand etwas. Aber jede Nacht?
Achtet jeder Hundehalter darauf, dass sich sein Vierbeiner einigermaßen benimmt (leider leben wir nicht auf einer einsamen Insel), kommt es viel weniger zu Meinungsverschiedenheiten und das Leben wird für alle deutlich entspannter.
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